Die Vorbereitungen für die Ausrichtung des HTS Bahncups mit Landesverbandsmeisterschaft RLP auf der Radrennbahn in Friesenheim sind angelaufen. Mit unserem Vereinssponsor HTS GmbH konnten wir den passenden Träger für dieses offene Bahnrennen gewinnen, in dessen Rahmen auch die Landesverbandsmeisterschaft RLP ausgetragen wird.
Termin: 10.09.2022, 11:00 Uhr Rennbeginn. Vorheriges Einfahren auf der Bahn möglich, Infos beachten.
Startberechtigt sind die Rennklassen U 11 bis U 15. Auch der „Erste Schritt“ ist herzlich eingeladen. Neben der Gesamtwertung gibt es eine separate Wertung des Landesverbandes. Die Ausschreibung erfolgt über rad-net.
Das Team Pfälzer Land freut sich über zahlreiche Teilnehmer und Zuschauer.
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Liebe Radsportfreunde.
Die gegenwärtige Situation infolge der Corona-Pandemie lässt eine Durchführung des Pfälzer Radsporttages in diesem Jahr leider nicht zu.
Der Pfälzer Radsporttag 2020 ist abgesagt!
Auf ein Neues im nächsten Jahr. Bleibt gesund!
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Nach Zustimmung des Bundesrates treten die neuen StVO-Bestimmungen ab Dienstag, 28.04.2020, in Kraft. Die neuen Regeln sollen vor allem "schwächere Verkehrsteilnehmer" wie Radfahrer und Fußgänger schützen.[1]
Neben verschärften Tarifen fürs Pkw-Parken auf Schutzstreifen oder Radwegen, dürfen zum Beispiel Transporter oder Lkw über 3,5 Tonnen innerorts beim Rechtsabbiegen nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren. Fahrradfahrer dürfen jetzt ausdrücklich nebeneinander fahren, sofern sie den Verkehr nicht behindern. Autofahrer müssen beim Überholen zu anderen Verkehrsteilnehmern einen Mindestabstand von innerorts 1,50 Meter sowie außerorts 2 Meter einhalten.1
Im Rahmen der StVO-Novelle 2020 werden am 28.04.2020 auch einige neue Verkehrszeichen und sogenannte "Sinnbilder" eingeführt:[2]
Bild: BASt
Radschnellweg. Mit diesem Verkehrszeichen soll die Kennzeichnung von Radschnellwegen unabhängig von der Fahrbahnbeschaffenheit, also z. B. auch auf sandigem Untergrund, möglich werden.2
Bild: BASt
Verbot des Überholens von einspurigen und mehrspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen. Dieses Verkehrszeichen ist vor allem an Engstellen denkbar.2
Bild: BASt
Grünpfeil für Radfahrer. Eine gesonderte Regelung, die allein für Radfahrer gilt. Zudem wird die bestehende Grünpfeilregelung für Autos auch auf Radfahrer ausgedehnt, die aus einem Radfahrstreifen oder baulich angelegten Radweg heraus rechts abbiegen wollen.2
Bild: BASt
Lastenfahrrad. Mit diesem Sinnbild können Parkflächen und Ladezonen speziell für Lastenfahrräder vorgehalten werden.2
Bild: BASt
Beginn einer Fahrradzone. Wie in Fahrradstraßen gilt hier für alle Fahrzeuge eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Auch Elektrokleinstfahrzeuge (z. B. E-Tretroller) werden hier fahren dürfen.2
Die neuen Regelungen zur Stärkung des Radverkehrs in der Übersicht: