Nach Zustimmung des Bundesrates treten die neuen StVO-Bestimmungen ab Dienstag, 28.04.2020, in Kraft. Die neuen Regeln sollen vor allem "schwächere Verkehrsteilnehmer" wie Radfahrer und Fußgänger schützen.[1]

 

Neben verschärften Tarifen fürs Pkw-Parken auf Schutzstreifen oder Radwegen, dürfen zum Beispiel Transporter oder Lkw über 3,5 Tonnen innerorts beim Rechtsabbiegen nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren. Fahrradfahrer dürfen jetzt ausdrücklich nebeneinander fahren, sofern sie den Verkehr nicht behindern. Autofahrer müssen beim Überholen zu anderen Verkehrsteilnehmern einen Mindestabstand von innerorts 1,50 Meter sowie außerorts 2 Meter einhalten.1

 

Im Rahmen der StVO-Novelle 2020 werden am 28.04.2020 auch einige neue Verkehrszeichen und sogenannte "Sinnbilder" eingeführt:[2]

Bild: BASt

Radschnellweg. Mit diesem Verkehrszeichen soll die Kennzeichnung von Radschnellwegen unabhängig von der Fahrbahnbeschaffenheit, also z. B. auch auf sandigem Untergrund, möglich werden.2

Bild: BASt 

Verbot des Überholens von einspurigen und mehrspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen. Dieses Verkehrszeichen ist vor allem an Engstellen denkbar.2

Bild: BASt


Grünpfeil für Radfahrer. Eine gesonderte Regelung, die allein für Radfahrer gilt. Zudem wird die bestehende Grünpfeilregelung für Autos auch auf Radfahrer ausgedehnt, die aus einem Radfahrstreifen oder baulich angelegten Radweg heraus rechts abbiegen wollen.

Bild: BASt

Lastenfahrrad. Mit diesem Sinnbild können Parkflächen und Ladezonen speziell für Lastenfahrräder vorgehalten werden.2

Bild: BASt 

Beginn einer Fahrradzone. Wie in Fahrradstraßen gilt hier für alle Fahrzeuge eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Auch Elektrokleinstfahrzeuge (z. B. E-Tretroller) werden hier fahren dürfen.2

Die neuen Regelungen zur Stärkung des Radverkehrs in der Übersicht:

 

 

 

[1] Quelle: www.focus.de, 29.04.2020, 16:00 Uhr 

2 Quelle: www.autobild.de, 29.04.2020, 16:00 Uhr 

Quelle Bilder: BASt; Schaubilder: BMVI